1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH
Matthias Nickel (nachfolgend Auftragnehmer genannt), führt Coaching, Beratung, Workshops, Messeauftritte und Trainings (nachfolgend Dienstleistungen) für Klienten und Kunden (nachfolgend Auftraggeber) gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch (AGB). Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen des Auftragnehmers als angenommen.
Weitere Vereinbarungen sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn diese von ihm schriftlich bestätigt werden.
Die vom Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet der Auftragnehmer nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Die Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden vom Auftragnehmer auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen. Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden vom Auftragnehmer auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.
2. ANGEBOTE, HONORARE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro (€). Für Dienstleistungen werden die, in der schriftlichen Dienstleistungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen berechnet. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Auftraggeber als Schuldner des Dienstleistungs-Honorars. Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung fällig. Der Kunde erhält eine Rechnung und hat den Betrag im Anschluss fristgemäß und ohne Abzug zu überweisen. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der des Auftraggebers von dem Auftragnehmer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Vertritt der Auftragnehmer den Auftraggeber auf einer Messe oder einer vergleichbaren Veranstaltung hat der Auftraggeber die Kosten für Anmeldung, Unterbringung am Veranstaltungsort, Verpflegung und Transport vorab zu überweisen oder dem Auftragnehmer diese kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Honorare für Workshops und Messen sind jeweils spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungstermin fällig.
Angebote, Aufträge und Änderungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3. TERMINVEREINBARUNG UND ANMELDUNG
Zeit und ggf. der Ort einer Dienstleistung werden von den Vertragspartnern einvernehmlich vereinbart. Dies kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Termine für Telefon-Coaching werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt ausschließlich schriftlich, per E-Mail oder über das jeweilige Buchungsformular. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu allen vereinbarten Terminen pünktlich zu erscheinen.
4. ABSAGE / STORNIERUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER
Absage oder Terminverschiebung eines Coachings oder einer Beratung ist bis spätestens zwei Werktage vor dem Termin möglich und bis dahin kostenfrei. Danach wird das Honorar für die vereinbarte Zeit zu 50% in Rechnung gestellt. Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptiert der Klient diese Regelung. Bei Terminabsage bzw. Terminverschiebung am Tag des Coachings / der Beratung sowie bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig. Die Regelung greift auch für kostenlose Erstgespräche, hier wird als Ausfallhonorar eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro zzgl. Mwst. zu Grunde gelegt. Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung (Training, Workshop) ist bis vier Wochen vor Beginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro zzgl. Mwst. möglich. Zwischen vier und einer Woche vor dem Termin wird das vereinbarte Honorar zu 50% in Rechnung gestellt. Bei einer späteren Stornierung und bei Nichterscheinen ist die volle Gebühr für die Veranstaltung fällig.
Für alle vorab entstandenen Auslagen des Auftragnehmers für Teilnahmegebühren, Transport und/oder Unterbringung gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Stornierungsbedingungen des jeweiligen Unterauftragsnehmers. Der Auftraggeber hat unabhängig vom Honorar alle entstandenen Unkosten des Auftragnehmers in voller Höhe zu tragen. Auslagen und Unkosten des Auftragnehmers sind gegenüber dem Auftraggeber nicht erstattungsfähig.
5. ABSAGE DURCH DEN AUFTRAGNEHMER
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Streik, Unwetter, Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. Für den Fall, dass der Auftragnehmer einen Termin aus dringlichen Gründen absagen oder verschieben muss, wird der Auftraggeber schnellstmöglich verständigt, um einen Ersatztermin anzubieten. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht.
Falls der Auftraggeber unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten des Auftraggebers.
6. URHEBERRECHT / COPYRIGHT
Die ausgegebenen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers vervielfältigt und/oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt. Die Unterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Der Name und das Logo Lean my Lab® ist darüber hinaus markenrechtlich geschützt.
7. VERSICHERUNGSSCHUTZ
Jeder Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Termine und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Die Dienstleistung ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch den Auftragnehmer.
8. HAFTUNG
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Bei der Tätigkeit des Auftragnehmers handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Eine Gewährleistung für Erfolg bei der Erbringung der Dienstleistung im gibt es nicht. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Auftraggeber bestätigt mit der Terminvereinbarung bzw. Anmeldung zu Veranstaltungen Workshops oder Kursen, selbstverantwortlich zu handeln und den Auftragnehmer von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Der Auftraggeber erkennt an, für seine körperliche und psychische Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuelle verursachte Schäden selbst aufzukommen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung, jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
9. VERTRAULICHKEIT
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, die zum Zwecke der Dienstleistungen überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
10. MITWIRKUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS
Die Dienstleistung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche und ausgetauschten Unterlagen. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Auftragnehmer möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass die Erbringung der Dienstleistungen ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Auftragnehmer steht dem Auftraggeber als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Auftraggeber geleistet. Der Auftraggeber sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
11. ABGRENZUNG VON COACHING ZUR PSYCHOTHERAPIE
Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.
12. SEKTENERKLÄHRUNG
Der Auftragnehmer erklärt hiermit, dass er nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeite oder gearbeitet habe, dass er nicht nach der Technologie geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besucht oder besucht hat und dass sämtliche Dienstleistungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehnt der Auftragnehmer sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziert sich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.
13. INTERESSENSKONFLIKTE
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Auftraggeber abzulehnen, die auf Grund anderer geschäftlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers nicht möglich sind (Überschneidung von Interessen in bestimmten Wirkungsregionen oder ähnliche Gründe). Es besteht seitens des Auftragnehmers keine Bereitschaft zur Diskussion zu Themenbereichen (auch politischen und rechtlichen Ursprungs), die durch andere Tätigkeitsbereiche des Auftragnehmers entstehen könnten. Eine Beratung zu Themen, die diese Wirkungskreise betreffen bzw. Weiterempfehlungen bestimmter Adressen (z.B. aus dem psychologischen oder pflegerischen Bereich) findet im Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen zu keiner Zeit statt.
14.SCHLUSSBESTIMMUNG
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
15. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSTAND
Erfüllungsort ist Hamburg. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Hamburg 02.01.2019